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05.04.2024

Sperrung der Straße "Im Kessel"

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

1)    Sperrung der Straße „Im Kessel“ (im Bereich der Hausnummern 11) in Namborn -  Ortsteil Eisweiler durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anorndung:     Verkehrssicherungsmaßnahmen der Bäume in diesem Bereich

Verantwortlicher:     Gemeinde Namborn

Dauer:                                   10.04.2024

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr nicht möglich.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 05.04.2024

Sascha Hilpüsch

Der Bürgermeister

als Straßenverkehrsbehörde

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