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20.10.2023

Kommunaler Ordnungsdient

Die Gemeinde Namborn hat zum 01.08.2023 die Stelle des kommunalen Ordnungsdienstes besetzt. Da der Mitarbeiter seine Ausbildung in diesem Bereich nun erfolgreich abgeschlossen hat und seine Tätigkeit bereits ausführt, weist die Gemeindeverwaltung auf den am 09. November 2021 erlassenen Bußgeldkatalog und die damit einhergehenden höheren Bußgelder für Parkverstöße hin. Um die Bürger*innen auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen, werden vorerst nur nachfolgende Hinweise auf die Ordnungswidrigkeit verteilt:

KOD1
KOD1

Hier ein kurzer Überblick über die gängigsten Parkverstöße in unserer Gemeinde mit der Bitte um künftige Beachtung für ein umsichtigeres und insbesondere sichereres Miteinander im Straßenverkehr.

Ab dem 03.11.2023 wird der Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes für Parkverstöße gebührenpflichtige Verwarnungen ausstellen. 


KOD2 © Markus Herbst Albert-Einstein-Straße 8 76228 Karlsruhe https://www.stvo2go.de/
KOD2 © Markus Herbst Albert-Einstein-Straße 8 76228 Karlsruhe https://www.stvo2go.de/

Bei Parkverboten muss zwischen “reinen” Parkverboten und Parkverboten, bei denen das Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen erlaubt ist, unterschieden werden. In einem “reinen” Parkverbot darf nicht länger als drei Minuten gehalten werden. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Wo findet man “reine” Parkverbote?

Parkverbote gelten an Kreuzungen und Einmündungen, neben gekennzeichneten Parkflächen, vor Zufahrten, über Schachtdeckeln, vor Bordsteinabsenkungen, an Haltestellen, vor und hinter Andreaskreuzen, auf außerörtlichen Vorfahrtstraßen und in Engstellen.

Kreuzungen und Einmündungen

5 m-Parkverbotsbereich

Parken ist vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO).

KOD3 © Markus Herbst Albert-Einstein-Straße 8 76228 Karlsruhe https://www.stvo2go.de/
KOD3 © Markus Herbst Albert-Einstein-Straße 8 76228 Karlsruhe https://www.stvo2go.de/
KOD4 © Markus Herbst Albert-Einstein-Straße 8 76228 Karlsruhe https://www.stvo2go.de/
KOD4 © Markus Herbst Albert-Einstein-Straße 8 76228 Karlsruhe https://www.stvo2go.de/


Parken auf Gehwegen

Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Ebenso ist das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängern verbleibt, grundsätzlich verboten. 


Grundstücke

Vor Grundstücksein- und -ausfahrten

Vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist Parken nicht erlaubt (§ 12 Absatz 3 Nummer 3 StVO).

Unter Grundstücksein- und ausfahrten fallen auch Zufahrten zu

  • Tankstellen,
  • Gaststättenparkplätzen,
  • Parkhäusern,
  •  Doppelgaragen,
  • Garagenreihen,
  • Vorhöfen und
  • zur Feuerwehr

Es besteht kein Parkverbot auf weiterem Straßenraum neben der Grundstücksein- und -ausfahrt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2004 – 5 A 850/03, Randnummer 31). Grundstücksein- und -ausfahrten müssen ferner keine abgesenkten Bordsteine aufweisen (BGH, Beschluss vom 04.03.1971 – 4 StR 535/70). 

Parkverbote vor Grundstücksein- und -ausfahrten gelten demnach auch, wenn der Bordstein zur Fahrbahn nicht abgesenkt ist.

KOD5 © Markus Herbst Albert-Einstein-Straße 8 76228 Karlsruhe https://www.stvo2go.de/
KOD5 © Markus Herbst Albert-Einstein-Straße 8 76228 Karlsruhe https://www.stvo2go.de/


Bordsteinabsenkungen

Vor Bordsteinabsenkungen ist Parken nicht zulässig (§ 12 Absatz 3 Nummer 5 StVO).

KOD6 © Markus Herbst Albert-Einstein-Straße 8 76228 Karlsruhe https://www.stvo2go.de/
KOD6 © Markus Herbst Albert-Einstein-Straße 8 76228 Karlsruhe https://www.stvo2go.de/


Restfahrstreifenbreite

Du darfst auch nicht an den Stellen parken, bei denen zwischen deinem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) kein Fahrstreifen von mindestens 3 m mehr verbleibt (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).

KOD7 © Markus Herbst Albert-Einstein-Straße 8 76228 Karlsruhe https://www.stvo2go.de/
KOD7 © Markus Herbst Albert-Einstein-Straße 8 76228 Karlsruhe https://www.stvo2go.de/


Andere Parkverbote

Im verkehrsberuhigten Bereich darf außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen ebenfalls nicht geparkt werden (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).

KOD8 © Markus Herbst Albert-Einstein-Straße 8 76228 Karlsruhe https://www.stvo2go.de/
KOD8 © Markus Herbst Albert-Einstein-Straße 8 76228 Karlsruhe https://www.stvo2go.de/


Neue Bußgelder ab 09.11.2021

(Auszug aus dem Bußgeldkatalog)

Beschreibung

Bußgeld

Punkte

An einem der folgen­­den Orte geparkt: Unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, scharfen Kurve, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 m vor/10 m nach Licht­­­zeichen, im Halte­­verbot

35 €

... mit Behin­derung

55 €

An engen Stel­­len so geparkt, dass Rettungs­­fahr­­zeuge behin­­dert wur­­den

100 €

1

Parken an Stellen, wo das Halten verboten ist

25 €

... mit Behin­derung

40 €

Auf Geh- oder Radweg geparkt

55 €

... mit Behin­derung

70 €

1

... über eine Stunde mit Behin­­derung

80 €

1

Vor oder in Feuer­­wehr­zu­­fahrt geparkt

55 €

... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert

100 €

1

Unzu­­­läss­­iges Parken in verkehrs­­­beruhig­­ten Zonen

10 €

... mit Behin­derung

15 €

An einem der folgen­den Orte geparkt: 5 m vor einer Kreu­zung/Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten

10 €

...mit Behin­derung

15 €

Ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um ...

... bis zu 30 Mi­nu­ten

20 €

... bis zu 1 Stun­de

25 €

Auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt

55 €

Nicht platz­s­­parend geparkt

10 €

Ab­­fahrts­­­weg eines anderen Kfz zuge­parkt

20 €

Länger als zwei Wochen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug ge­­parkt

20 €

Unzulässig auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt

55 €

... mit Behin­derung

70 €

Unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt

55 €

Unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt

55 €

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